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Örtliche Gefahrenabwehr
Unter dem Begriff Örtliche Gefahrenabwehr trägt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk den speziellen Anforderungen der Landkreise und Kommunen Rechnung. Den Ortsverbänden ist es damit möglich, spezielles Gerät, was sie je nach Einbindung und Lage, für die Unterstützung der örtlichen Behörden und Hilfsorganisationen benötigen, in Eigenregie zu beschaffen.
Die über diesen
Weg beschaffte Ausstattung kann direkt von der Stadt oder dem Landkreis kommen.
Außerdem kann die Ausstattung aus Mitteln der örtlichen Helfervereinigungen,
durch Unterstützung von Stadt und Landkreis oder durch Spenden von privaten
Haushalten und Unternehmen finanziert worden. Die Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk kann dann diese Anschaffungen übernehmen, um für die weiteren
Betriebskosten aufzukommen.
| Dekontaminationsstrecke für Fahrzeuge (durch Landkreis beschafft)
Nach den Vorfällen von BSE und Maul- und
Klauenseuche beschaffte der Landkreis Bad Doberan Ausstattung zur
Dekontamination von Fahrzeugen. |
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