Home  <<  Das THW anfordern  >>  Einsatzoptionen  >>  Was ist das THW?  >>  Die Geschichte des THW

 

Wie kann man das THW anfordern

 

Wir sind für Sie da!

 

An wen wendet man sich?

Wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen oder des Landes heran gezogen werden.

Das THW anzufordern, ist denkbar einfach:

Wenn es schnell gehen muss, alarmieren Sie den nächstgelegenen Ortsverband bei der zuständigen Leitstelle über:

                Notrufnummer 112
                Notrufnummer 110

Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit uns die Einsatzmöglichkeiten.

Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überörtliche Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene einfordern.

Die Rufbereitschaft hat:

Zugführer Heiko Kleine

Mobil: 0176 48617376

 

Wer führt im Einsatz?

Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetz trägt das Technische Hilfswerk im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen.

In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet (z.B. bei der Übertragung eines eigenen Einsatzabschnitts an das THW). Stets entsendet das THW fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung seiner eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvergabe in eigener Verantwortung wahrnehmen.

 

Wer bezahlt den Einsatz?

Die Kosten unseres Einsatzes rechnen wir selbst mit dem Nutznießer der Leistung oder dem Verursacher ab. Erfolgt eine THW-Anforderung im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Feuerwehr, ist für uns ein Kostenverzicht möglich.

Bei Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung: ov-bad-doberan@thw.de

 

[zurück]