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Wie kann man das THW
anfordern
Wir
sind für Sie da!
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An wen wendet man sich?
Wenn personelle oder sachliche
Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann
das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der
Kommunen oder des Landes heran gezogen werden.
Das THW anzufordern, ist denkbar einfach:
Wenn es schnell gehen muss, alarmieren Sie den nächstgelegenen Ortsverband bei der zuständigen Leitstelle über:
Notrufnummer 112
Notrufnummer 110
Ist es nicht ganz so eilig, rufen Sie uns doch erst einmal an und besprechen mit
uns die Einsatzmöglichkeiten.
Formell ist der THW-Ortsbeauftragte der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene.
Amtshilfeersuchen an das THW zu Einsätzen werden in der Regel an ihn gerichtet.
Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes
und fordert gegebenenfalls überörtliche Hilfe beim THW-Geschäftsführer an. Bei
größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltung bzw. Sonderbehörden die
Hilfe bei der Geschäftsstelle als Ansprechpartner auf regionaler Ebene
einfordern.
Die Rufbereitschaft hat:
Zugführer Heiko Kleine
Mobil: 0176 48617376
Wer führt im Einsatz?
Im Einsatzfall werden die THW-Einheiten grundsätzlich der örtlichen
Einsatzleitung unterstellt und erhalten von dieser ihre Einsatzaufträge. Nach
den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetz trägt das Technische Hilfswerk
im Rahmen der Amtshilfe als ersuchte Behörde die Verantwortung für die
Durchführung der Maßnahmen.
In der Regel wird die Einsatzleitung der Feuerwehr obliegen. Es sind jedoch auch
Schadensfälle denkbar, in denen das THW eine eigene Führungsstelle einrichtet
(z.B. bei der Übertragung eines eigenen Einsatzabschnitts an das THW). Stets
entsendet das THW fachlich qualifiziertes Beratungspersonal in die Stäbe der für
die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden und in die Einsatzleitung. Die Führung
seiner eigenen Einheiten kann das THW nach Auftragsvergabe in eigener
Verantwortung wahrnehmen.
Wer bezahlt den Einsatz?
Die Kosten unseres Einsatzes rechnen wir selbst mit dem Nutznießer der Leistung oder dem Verursacher ab. Erfolgt eine THW-Anforderung im Zusammenhang mit Pflichtaufgaben der Feuerwehr, ist für uns ein Kostenverzicht möglich.
Bei Fragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung: ov-bad-doberan@thw.de